
Für den Verein „Tierisch engagierte Drachentierchen e.V.“
(gemeinnützige Tätigkeit, Spenden & Förderung)
gelten folgende AGB
1. Zweck des Vereins
Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO.
Er widmet sich dem Tierschutz, Naturschutz, der Förderung des Bewusstseins zwischen Mensch, Tier und Natur sowie der Bildung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen.
Alle Aktivitäten des Vereins stehen in Einklang mit seiner Satzung und dienen ausschließlich der Erfüllung dieses ideellen Zwecks.
2. Art der Tätigkeiten
Der Verein handelt nicht gewerblich und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele.
Er kann jedoch Mittel einnehmen, die seiner gemeinnützigen Tätigkeit dienen, insbesondere:
Mitgliedsbeiträge
Spenden und Fördermittel
Zuschüsse, Sponsoring oder zweckgebundene Zuwendungen
Einnahmen aus Benefizaktionen oder symbolischen Verkaufserlösen
Alle Einnahmen werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet.
Es erfolgt keine Ausschüttung an Mitglieder oder Dritte.
3. Haftung und Verantwortung
Die Vereinsarbeit erfolgt ehrenamtlich.
Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, haftet der Verein nicht.
Jede teilnehmende Person handelt eigenverantwortlich und im Bewusstsein, Teil eines gemeinnützigen, sich selbst tragenden Systems zu sein.
4. Transparenz und Mittelverwendung
Der Verein verpflichtet sich zu transparenter Mittelverwendung.
Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgestellt.
Auf Anfrage können Mitglieder und Spender Einblick in die Mittelverwendung erhalten.
5. Energetische Grundlage
Der Verein steht im Feld der Liebe, Verantwortung und Fürsorge.
Er empfängt Spenden, Gaben und Unterstützung aus reiner Absicht und wandelt sie in Versorgung, Sicherheit und Wachstum für Tiere, Kinder und Natur.
Jede Gabe fließt zweckrein, also dahin, wo sie gebraucht wird.
Der Verein ist kein Wirtschaftsunternehmen – er ist ein Herzraum für Geben und Empfangen im Dienst des Lebens.
Das Geld darf kommen – nicht als Gewinn, sondern als Segen, der weitergegeben wird.
6. Schlussbestimmung
Ergänzend gilt die jeweils gültige Vereinssatzung.
Diese Grundlagen treten ergänzend zu ihr in Kraft und dienen der Klarheit, der Bewusstseinsausrichtung und dem Schutz des Vereinsfeldes.
? Frequenzabschluss:
Alles, was hier gegeben wird, vermehrt das Leben.
Alles, was hier empfangen wird, dient dem Schutz, der Liebe und der Nahrung aller Wesen.
Der Fluss bleibt rein, der Zweck bleibt klar, und das Herz des Vereins schlägt in Wahrheit.
✨ So ist es.